In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter Norbert Hofer, die verstorbene 33-Jährige sei "Galaxien" vom alpinistischen Können des Salzburgers entfernt gewesen. Sie habe sich in dessen "Obhut" begeben und sei davon ausgegangen, dass er die "Verantwortung" für sie übernehme.
Der 37-Jährige hatte vor dem Richter gesagt, es täte ihm "unendlich leid", und beteuerte, er habe seine Freundin "geliebt". Zudem betonte der Angeklagte mehrfach, über "keinerlei Alpin-Ausbildung" zu verfügen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen zu sein.
Die beiden waren nach seinen Angaben im Januar 2025 auf dem Großglockner, dem höchsten Berg Österreichs, in eine "Ausnahmesituation" geraten, wie APA berichtete. Er habe in Absprache mit ihr den Abstieg auf die Adlersruhe gewagt. Als er noch einmal umkehren wollte, habe sie ihn weggeschickt und damit sein Leben gerettet.
Eine Gerichtsmedizinerin bestätigte, dass die am Berg zurückgelassene 33-Jährige an Unterkühlung starb. Zudem soll sie an einer Lungenentzündung gelitten haben.