Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau gefunden worden. Er lag dort an Händen und Füßen gefesselt auf einer Matratze. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den damaligen Dienstleiter 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe, weil er die Zelle besser hätte überwachen müssen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte 2014 das Urteil. Dabei gingen die Gerichte davon aus, dass der Asylbewerber aus dem westafrikanischen Sierra Leone die Matratze selbst angezündet hatte. Daran gab es während des Verfahrens immer wieder Zweifel, auch Angehörige und verschiedene Initiativen bezweifeln diese Darstellung.
Dennoch wurden die Ermittlungen eingestellt. Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Naumburg lehnte im Oktober 2019 eine Beschwerde zur Wiederaufnahme der Ermittlungen ab. Eine Beschwerde des Bruders von Jalloh dagegen wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im vergangenen Jahr ab.