Die Angeklagte hatte sich im Juli 2019 gemeinsam mit zwei weiteren zum zweiten Jahrestag des G20-Gipfels dazu verabredet, Brandanschläge zu begehen. Die Beschuldigten wollten laut Gericht einen möglichst öffentlichkeitswirksamen Protest gegen die Hamburger Wohnungswirtschaft äußern und hatten als eines der Ziele die Wohnanschrift der damaligen Stadtentwicklungssenatorin auserkoren. Als sie sich nachts auf einer Parkbank trafen, um die Brandsätze aus Benzinflaschen unter sich aufzuteilen, wurden sie festgenommen.
2020 wurde die Angeklagte vom Landgericht Hamburg wegen der Verabredung zur Brandstiftung und Beihilfe zum Führen eines verbotenen Gegenstands zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Auf ihre Revision hin hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil bezüglich der verwehrten Bewährung 2022 auf und verwies die Sache zurück an das Landgericht. Dieses setzte die Freiheitsstrafe mit Urteil vom Februar 2023 zur Bewährung aus, woraufhin wiederum die Generalstaatsanwaltschaft Revision einlegte. Der BGH hob erneut die Entscheidung auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.
Im Juli 2017 hatte Deutschland in Hamburg den Gipfel der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer ausgerichtet. Es kam dabei zu tagelangen schweren Ausschreitungen, an denen sich gewaltbereite Linksextremisten aus dem In- und Ausland beteiligten. Die Festnahme 2019 mobilisierte die linke Szene stark, es gab auch gewaltsame Aktionen. Das Trio wird in der Szene auch als „Die Drei von der Parkbank“ bezeichnet.