Fast fünf Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Verwaltungsgericht Maßnahmen gegen ein Protestcamp für rechtswidrig erklärt. Die Polizei hätte den Zugang zur Halbinsel Entenwerder, wo am 2. Juli das Antikapitalistische Camp aufgebaut werden sollte, nicht absperren dürfen, teilte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mit. Nach Auffassung der Richter fiel das angemeldete Zeltlager in erheblichen Teilen unter das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Vor diesem Hintergrund seien das zunächst erlassene Verbot des Protestcamps und die spätere Untersagung von Schlafzelten, Duschen und Küchen rechtswidrig gewesen (Az. 21 K 264/18).