Der Park war seit dem 1. März 2026 in den Nachtstunden geschlossen. Die Maßnahme diene insbesondere dazu, Drogenkriminalität und damit verbundene Gewaltdelikte wirksam einzudämmen, hieß es vom Senat zur Begründung. Nach seiner Prüfung im Eilverfahren kam das Gericht nun vorläufig zu dem Schluss, dass diese Allgemeinverfügung rechtswidrig war.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte sich gegen die Schließung ausgesprochen. Auch in der linken Szene gab es heftigen Protest. Unter anderem wurden immer wieder Zaunelemente entwendet. Am 1. Mai führte die Demonstration „Revolutionärer 1. Mai“ an dem Park entlang, um gegen die nächtliche Sperrung zu protestieren. Gegen die Eilentscheidung vom Montag kann die Senatsverwaltung noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
wik/smb/bro