Der hessischen Polizei seien in den vergangenen Monaten mehrere Vorfälle bekannt geworden, in denen Kinder und Jugendliche nach dem Konsum von E-Liquids ärztlich versorgt werden mussten. Bisherigen Erkenntnissen zufolge seien in den Liquids sogenannte neue psychoaktive Stoffe enthalten gewesen. Dabei handelt es sich um Stoffe, die verbotenen psychoaktiven Stoffen nachempfunden sind.
Im Fall eines 26-Jährigen aus dem Lahn-Dill-Kreis sei nicht auszuschließen, dass der Konsum von "Baller-Liquid" die Ursache seines Tods war. Rein optisch seien die berauschenden Liquids nicht von herkömmlichen und frei verkäuflichen zu unterscheiden. Deswegen sei die Verwechslungsgefahr hoch.
Die Substanzen in "Baller-Liquid" fielen in der Regel unter das Betäubungsmittel- oder Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Häufig sei auch nicht ersichtlich, wie hoch die Wirkstoffkonzentration ist.
Das LKA riet dazu, sich vor dem Kauf von Liquids über die Qualität zu informieren und grundsätzlich nicht an fremden E-Zigaretten zu ziehen. Die Beamten empfahlen Eltern, mit Kindern und Jugendlichen über die Risiken von Drogen zu sprechen, insbesondere im Zusammenhang mit E-Zigaretten.