Islamistische Messerattacke von Solingen mit drei Toten: Urteil rechtskräftig

Der Angeklagte 2025 vor Gericht
Der Angeklagte 2025 vor Gericht
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Knapp zwei Jahre nach dem islamistisch motivierten Anschlag von Solingen mit drei Toten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Freitag das Urteil gegen den Täter bestätigt. Er ist damit rechtskräftig zur einer lebenslangen Haftstrafe wegen der Morde verurteilt. Der Syrer hatte am 23. August 2024 auf dem Stadtfest der nordrhein-westfälischen Gemeinde drei Menschen erstochen und acht weitere teils schwer verletzt. (Az. 3 StR 55/26)

Er floh nach den Taten und wurde einen Tag später gefasst. Der Anschlag löste bundesweit Bestürzung sowie eine Debatte über Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus. Im September 2025 verhängte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Höchststrafe gegen den Angeklagten. Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete zusätzlich zur Haft seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Seine Revision beim BGH hatte nun keinen Erfolg.

AFP

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