Die mitangeklagte Ehefrau des Beschuldigten verurteilte das Gericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Geldwäsche. Laut Anklage flossen die von dem Beamten abgezweigten Gelder auf ein gemeinsames Konto des Paars, die Frau war sich der kriminellen Herkunft bewusst. Die Eheleute verwendeten das Geld demnach "für sich und ihre Familie".
Der 42-Jährige war als Urkundsbeamter an einem Sozialgericht tätig und im Rahmen der Prozesskostenhilfe mit der Festsetzung sowie Auszahlung von Rechtsanwaltsvergütungen betraut. Dafür hatte er Zugriff auf das Finanzverwaltungssystem des Landes Niedersachsen und konnte Zahlungen freigeben. Der Anklage zufolge nutzte er dies, um zwischen 2015 und 2024 fast 2300 Überweisungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro zu tätigen.
Da die angeklagten Taten vor 2019 inzwischen verjährt sind, wurden die Angeklagten nach Gerichtsangaben jedoch nur für einen Teil verurteilt. Übrig blieben 499 Tathandlungen mit einem Gesamtvolumen von annähernd 862.000 Euro zwischen 2019 und 2024. Beide Beschuldigte gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen sind möglich.