Niedersachsen
Erzieherin tötet 15-Jährige – wegen ihres Handys

Angeklagte Erzieherin im Landgericht Göttingen
In Handschellen wird die angeklagte Erzieherin in einen Saal des Landgerichts Göttingen geführt
© Stefan Rampfel / DPA

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Eine 24-jährige Erzieherin betäubte und tötete eine Jugendliche, um deren Handy für manipulierte Nachrichten zu nutzen. Nun wurde sie von einem Gericht verurteilt.

Wegen der Ermordung einer 15-Jährigen aus niedrigen Beweggründen ist eine Erzieherin in Niedersachsen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Göttingen sah es nach Angaben einer Sprecherin am Dienstag als erwiesen an, dass die 24-Jährige ihr Opfer betäubt und mit einem Messer getötet hatte, um an dessen Handy zu gelangen. Die Tat ereignete sich im Juni 2025 in einem Auto in einem Waldstück im Landkreis Göttingen.

Nach Feststellungen des Gerichts wollte die Angeklagte das Mobiltelefon der Getöteten zum Versenden von Nachrichten nutzen, um sich aus einer misslichen beruflichen und privaten Lage zu befreien. Demnach hatte die Beschuldigte in der Vergangenheit eine Kollegin in E-Mails verunglimpft, wurde aber als Urheberin enttarnt. Beruflich hatte sie Nachteile, zudem trennte sich ihr damaliger Lebensgefährte unter anderem deshalb von ihr.

Erzieherin wollte offenbar Tat als Suizid inszenieren

Laut Gericht schmiedete die Angeklagte daraufhin den Plan, vom Telefon der später Getöteten Nachrichten zu senden, die diese als Verfasserin der E-Mails identifizieren und den gesamten Fall in einem anderen Licht erscheinen lassen sollten. Daher vereinbarte sie mit der Jugendlichen ein persönliches Treffen und fuhr mit ihr in einem Auto in einen Wald.

Am Tatort gab sie der 15-Jährigen laut Anklage ein mit Augentropfen versetztes Getränk, das diese betäubte. Wie die Tageszeitung HNA berichtet, habe die Angeklagte bereits Monate vor der Tat ChatGPT zum Thema „Augentropfen und Gefahr“ befragt. Der KI-Chatbot hätte sie darauf hingewiesen, dass ein in Augentropfen enthaltener Wirkstoff bei einer oralen Einnahme schläfrig mache – und es bei höherer Dosierung zu Atemstillstand und Kreislaufversagen kommen könne. Wenige Wochen vor der Tat soll die Angeklagte im Internet zwei Pakete Augentropfen bestellt haben, welche neun Tage vor der Tat geliefert worden seien.

Nachdem die Beschuldigte das Handy benutzt hatte, tötete sie das Opfer mit einem Messer. Dabei setzte sie unter anderem Schnitte, um das Geschehen als Suizid erscheinen zu lassen. Die Jugendliche verblutete aufgrund der schweren Verletzungen.

Der Anklage zufolge kannte die Beschuldigte das spätere Opfer aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Nach Gerichtsangaben arbeitete die Angeklagte als Praktikantin in einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die vom Jugendamt aus ihren Familien herausgenommen werden.

Angeklagte legt Teilgeständnis ab

Neben dem Mordmerkmal der niederen Beweggründe sah das Landgericht der Sprecherin zufolge auch das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen noch möglich.

Medienberichten zufolge legte die Angeklagte in dem Verfahren ein Teilgeständnis ab. Sie räumte in einer von der Verteidigung verlesenen Erklärung ein, für den Tod der 15-Jährigen verantwortlich zu sein, bestritt zugleich allerdings Tötungsabsichten. Ihrer Darstellung nach soll es in dem Wald zu einem Streit gekommen sein, der anschließend eskalierte.

jha / mit Material der Nachrichtenagentur AFP

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