Das mögliche Einsparvolumen durch eine komplette Abschaffung freiwilliger, sogenannter Satzungsleistungen der Kassen bezifferte Gassen auf knapp eine Milliarde Euro pro Jahr. Als Beispiele nannte er Zuschüsse der Kassen zu Gesundheitskursen oder für den Kauf von Fitnesstrackern sowie Zahlungen für Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie, deren Wirksamkeit als fraglich gilt. Der Ärztevertreter warf den Krankenkassen vor, solche Zahlungen vor allem zu Werbezwecken vorzunehmen.
"Der Vorschlag geht am Kern des Problems vorbei", erklärte dazu der Linken-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar. "Entscheidend dafür, was von den Krankenkassen übernommen wird, muss sein, ob es medizinisch sinnvoll ist und nachweislich hilft", stellte er klar. So könnten "etwa seriöse Gesundheitskurse, heute oft Teil der freiwilligen Leistungen, Krankheiten verhindern und sollten Teil des regulären Leistungskataloges werden". Hingegen dürften tatsächlich Leistungen ohne nachgewiesene Wirkung, etwa Homöopathie, nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.
Hintergrund der Debatte ist die schlechte Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), denen im laufenden Jahr ein Defizit von mehr als zehn Milliarden Euro droht. Derzeit wird über Reformen beraten, um dies zu verhindern. Neben möglichen Einsparungen zulasten der Ärzteschaft und der Pharmaindustrie geht es dabei auch um Kürzungen bei Kliniken und mögliche höhere Zuzahlungen für Patientinnen und Patienten. Gürpinar bekräftigte auch die Forderung der Linkspartei sowie auch von SPD und Grünen, weitere Einkommensarten bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen.
Die Forderungen Gassens stehen teilweise im Widerspruch zu Überlegungen für eine Reform der Rentenversicherung. Hier wird sogar über eine Ausweitung von Gesundheitskursen und weiteren Präventionsmaßnahmen nachgedacht, um einen späteren durchschnittlichen Renteneintritt zu erreichen.
Das Bundesgesundheitsministerium nahm den Vorschlag Gassens "zur Kenntnis", wollte ihn aber nicht kommentieren, wie eine Sprecherin in Berlin sagte. "Er reiht sich ein in eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen." Die Sprecherin verwies auf die Kommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, die im September ihre Arbeit aufnahm. Diese werde Ende März ihre Ergebnisse vorstellen.
Die Ministeriumssprecherin betonte aber, dass die Kassen das Recht hätten, Satzungsleistungen anzubieten. Die Position des Gesundheitsministeriums sei, "dass wir für einen Wettbewerb der Kassen sind, grundsätzlich. Und die Satzungsleistungen sind ja eine Möglichkeit, dass die Kassen miteinander in den Wettbewerb treten".