Backhaus wies die Vorwürfe zurück. Die Wolfsfähe habe sich wiederholt einem Hofhund genähert und "sich offenbar auch mit diesem gepaart", argumentierte der Minister. Es habe die Gefahr der Entstehung von Wolfshybriden und damit eine Gefahr für die Wolfspopulation bestanden. Deshalb habe der Landkreis Rostock eine Abschussgenehmigung erteilt.
Wie ein Ministeriumssprecher bestätigte, stellte sich bei der Obduktion allerdings heraus, dass die Wolfsfähe nicht trächtig war. Der Rechtsausschuss des Schweriner Landtags befürwortete am Mittwoch die Aufhebung der Immunität des Ministers, der auch Landtagsabgeordneter ist. Die endgültige Entscheidung muss der Landtag treffen.
Der Wolfsabschuss beschäftigt auch die Verwaltungsgerichte. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns den Abschuss im Februar dieses Jahres für illegal erklärte, legten das Ministerium und der Landkreis Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Strafbarkeit des Abschusses hänge aber nicht von dessen Entscheidung ab, erklärte die Rostocker Staatsanwaltschaft.