Nach den Urteilsfeststellungen war der Angeklagte am 3. Juni vergangenen Jahres morgens mit einer Panikattacke aufgewacht. Er nahm sich aus einem Schuppen eine Axt und überraschte damit seine Opfer im Schlaf. Die Mutter wachte durch die Axtschläge auf und versuchte sich zu wehren, starb jedoch noch im Schlafzimmer.
Danach tötete er in gleicher Weise seine ebenfalls noch im Bett liegenden Großeltern. Der Angeklagte lebte damals mit ihnen im sächsischen Tirpersdorf unter einem Dach. Vor Gericht habe der 28-Jährige zur Tat ausgeführt, dass es bei ihm "wie aus einem Vulkan ausgebrochen" sei.
Sein Motiv war offenbar eine Überforderung mit der familiären Situation. Der Angeklagte habe angegeben, er sei überbehütet aufgewachsen, habe sich als Partnerersatz für seine alleinerziehende Mutter gefühlt und sei zudem mit der Pflege seiner Großeltern überfordert gewesen.
Das Gericht ging nach einem psychiatrischen Gutachten davon aus, dass der Angeklagte voll schuldfähig war. Es erkannte lediglich eine Anpassungsstörung aufgrund seiner persönlichen Situation. Die Taten wertete das Gericht als Mord, weil der Angeklagte die Wehrlosigkeit der Schlafenden ausgenutzt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.