Die Autofahrerin war am Mittwochmorgen aus zunächst ungeklärter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und hatte anschließend drei zwölfjährige Radfahrer erfasst. Zwei Kinder erlagen später ihren schweren Verletzungen. Der dritte Junge wurde leicht verletzt und musste nicht im Krankenhaus behandelt werden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war gegen die Beschuldigte bereits im Jahr 2025 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs geführt worden. Hintergrund war ein Verkehrsunfall im Mai 2025, bei dem die Frau einen plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Ohnmachtsanfall erlitten hatte. Das Verfahren wurde damals mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Zwischenzeitlich wurde der Frau ein sogenannter Ereignisrekorder zur Aufzeichnung der Herzaktivität eingesetzt. Die dort gespeicherten Daten würden ausgewertet, hieß es. Zudem wurde das Fahrzeug beschlagnahmt. Ein Sachverständiger wurde mit der Rekonstruktion des Unfallgeschehens beauftragt.
Die Beschuldigte befand sich aufgrund ihrer bei dem Unfall erlittenen Verletzungen im Krankenhaus und konnte zunächst nicht vernommen werden. Die Ermittlungen dauerten an.