Illegal hergestellter Alkohol könne hochgiftiges Methanol oder andere Verunreinigungen enthalten, die zu schwersten Gesundheitsschäden führen könnten, erklärte der Zoll. Schnapsbrennen ohne Genehmigung sei zudem eine Straftat. Ausnahmen für den Privatgebrauch seien nicht vorgesehen.
Schon im Dezember hatten Einsatzkräfte des Zolls bei Durchsuchungen in Privathäusern im niedersächsischen Landkreis Friesland vier illegale Destillationsgeräte sowie Alkohol und mehrere große Plastikfässer mit neu angesetzter Maische beschlagnahmt. Der Verdacht richtete sich dort gegen zwei Männer in den Gemeinden Sande und Schortens. Damals berichtete der Zoll, es gebe den "weitverbreiteten Irrglauben", dass Schnapsbrennen für den Eigenbedarf legal sein. Dies sei aber falsch.
Bei der Herstellung von Schnaps in improvisierten Brennanlagen können sich zu hohe Anteile sogenannter Fuselalkohole anreichern, darunter das brandgefährliche Methanol. Es wird im Körper zu den hochtoxischen Stoffwechselprodukten Ameisensäure und Formaldehyd abgebaut, die Nerven angreifen. Dadurch drohen schwerste Gesundheitsschäden von Erblindung bis hin zum Tod durch Atemlähmung, Hirnödem oder Kreislaufzusammenbruch.