Die Frau soll dieses Gerät bei drei Patienten in mindestens zwei Nachtdiensten im Februar 2025 entfernt haben, um während ihrer Dienstzeit nicht durch akustische Warnsignale gestört zu werden. Damit soll sie den Tod der Betroffenen in Kauf genommen haben, denn die Reduzierung der Sauerstoffsättigung im Blut oder Schleim in den Bronchien wurde dadurch nicht mehr angezeigt.
In einem Fall habe das Entfernen des Geräts zu einem lebensbedrohlichen Zustand geführt. Auch in den beiden anderen Fällen hätte Lebensgefahr bestehen können. In einem ihrer folgenden Nachtdienste habe die Pflegeheimleitung die Station unangekündigt besucht. Bei zwei Patienten auf ihrer Station seien die Messgeräte abgeschaltet gewesen. Ihre Sauerstoffsättigung sei bereits unter dem Normalwert gewesen. Die Staatsanwaltschaft ordnete ein vorläufiges Berufsverbot gegen die Frau an.