In 238 der bisher untersuchten 259 Urinproben von Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 17 Jahren wurde demnach der Stoff Mono-n-hexylphthalat gefunden. MnHexP ist ein Abbauprodukt eines in der EU nicht zugelassenen Weichmachers Di-n-hexylphthalat. Zwei der Urinproben und damit ein Prozent überschritten den von einer Kommission bestimmten Beurteilungswert. Bis zu diesem Wert von 60 Mikrogramm pro Liter Urin ist nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen.
Bereits vor zwei Jahren wurde MnHexP in Nordrhein-Westfalen in Urinproben von Kindergartenkindern nachgewiesen und gleichzeitig vom UBA in Proben von Erwachsenen. Auch damals wurde Sonnencreme als Quelle ausgemacht. Der Weichmacher kann demnach bei der Produktion des UV-Filters entstehen, die Gehalte schwanken aber. Menschen seien auch weiteren fortpflanzungsschädigenden Weichmachern ausgesetzt, betonte das UBA. Daher sollte "jede vermeidbare Quelle eliminiert werden".