Karimowas Anwälte erklärten gegenüber AFP, die Einstellung des Verfahrens komme nach Schweizer Recht einem Freispruch gleich. Die Verfahren gegen die Bank und einen früheren Mitarbeiter laufen nach Angaben einer Gerichtssprecherin weiter. Auch über eine mögliche Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte Karimowas solle im Rahmen des Prozesses noch entschieden werden.
Laut der Bundesanwaltschaft war Karimowa an der kriminellen Organisation namens "Das Büro" beteiligt, die aus mehreren Dutzend Personen und einer Vielzahl von Unternehmen bestand. Ausländische Unternehmen, die in die usbekische Telekommunikationsbranche einsteigen wollten, mussten demnach zunächst Schmiergelder an "Büro"-Unternehmen und Karimowa zahlen.
In der Schweiz war die Organisation laut Anklageschrift seit 2005 aktiv. Im Jahr 2012 hatte die Schweizer Bundesanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen, bei denen dann Vermögenswerte in Höhe von 780 Millionen Schweizer Franken (844 Millionen Euro) beschlagnahmt wurden, darunter Bankvermögen, Immobilien sowie in Tresoren aufbewahrtes Bargeld und Wertgegenstände.
Für die Ermittlungen der Schweizer Behörden musste zunächst Karimowas Immunität im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Diplomatin bei den Vereinten Nationen in Genf aufgehoben werden. Die Tochter des bis zu seinem Tod 2016 autoritär regierenden usbekischen Präsidenten Karimow war bereits im März 2020 in ihrem Heimatland wegen Erpressung und Unterschlagung zu mehr als 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Der Bank wirft die Bundesanwaltschaft vor, nicht alle angemessenen und notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen zu haben, um schwere Geldwäsche zu verhindern.