Die Senkung der Altersgrenze für das Kindergeld von 27 auf 25 Jahre ist rechtmäßig.
Die Senkung der Altersgrenze für das Kindergeld von 27 auf 25 Jahre ist rechtmäßig. Die Änderung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschied. Denn das steuerfreie Existenzminimum der Familien bleibe trotzdem gesichert. Deutschlands oberste Finanzrichter gehen allerdings davon aus, dass in dieser Sache noch Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. (Az: III R 35/09)