Wie die Staatsanwaltschaft weiter erklärte, werden den beiden Beschuldigten deshalb 368 besonders schwere Fälle des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt vorgeworfen. Der Schaden belaufe sich auf mehr als acht Millionen Euro. Die Taten erstreckten sich von Anfang 2016 bis Februar 2018.
Mit zwei weiteren Beschuldigten - einer 35-Jährigen und einem 48-Jährigen - sollen die Hauptbeschuldigten zudem über mehrere Firmen zu Unrecht Vorsteuern geltend gemacht haben. Dabei seien die in Rechnung gestellten Leistungen gar nicht erbracht worden. Dadurch sei ein Umsatzsteuerschaden von etwa fünf Millionen Euro entstanden.
Den Hauptbeschuldigten wird deswegen auch Steuerhinterziehung in 25 besonders schweren Fällen vorgeworfen. Den beiden weiteren Beschuldigten wird Beihilfe hierzu zur Last gelegt. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Berlin.