Sozialbetrug in Österreich Scheidungsschwindler erschleichen mehr als 300.000 Euro

Scheidungsschwindel in Österreich: Eine Frau heiratete dutzende Mal und erhielt dafür Geld von der Versicherung
Scheidungsschwindel in Österreich: Eine Frau heiratete dutzende Mal und erhielt dafür Geld von der Versicherung
© Silas Stein / DPA
Eine Frau heiratete nach dem Tod ihres Mannes zwölfmal – um sich scheiden zu lassen. Das brachte der Frau viel Geld, aber auch eine Menge Ärger ein.

Bis, dass der Tod uns scheidet: Viele Menschen meinen es mit dem Ja-Wort vor Altar und Standesamt wirklich ernst. Für manche ist es dagegen Kalkül – etwa für ein Ehepaar in der österreichischen Steiermark. Nach dem Tod ihres Ehemannes heiratete die Frau erneut – aber nicht ein-, sondern gleich zwölfmal. Die österreichische Justiz wirft den beiden vor, so in den vergangenen 35 Jahren das Scheidungsrecht missbraucht zu haben.

Hinterbliebene haben in Österreich nach dem Tod ihres Ehepartners Anspruch auf die Witwenpension. Bei einer erneuten Ehe erlischt dieser zwar, aber der oder die Hinterbliebene erhält eine einmalige Auszahlung, die sogenannte Abfertigung. Wird die zweite Ehe geschieden, besteht der Rentenanspruch unter bestimmten Bedingungen erneut.

Das hat das Paar offenbar schamlos ausgenutzt: Die heute 73-Jährige heiratete ihren zweiten Mann erstmals im Jahr 1982. Sechs Jahre später folgte die erste Scheidung, berichten österreichische Medien. Bis ins Jahr 2022 heiratet das Paar weitere elf Male, um sich kurz darauf wieder scheiden zu lassen. Trotz Trennung lebten beide weiterhin im selben Haushalt. Nach der Einhaltung der Wartezeit von jeweils zweieinhalb Jahren erhielt die Frau abwechselnd die ihr gesetzlich zustehende Witwenpension oder die Abfertigung, die das 2,5-fache der jährlichen Witwenrente beträgt.

Polizei ermittelt gegen Scheidungsschwindler

Auf die Schliche kamen die Behörden dem Pärchen, weil die Pensionsversicherungsanstalt der Frau nach der letzten Scheidung im Mai 2022 die Witwenpension verweigerte. Um die Auszahlung zu erzwingen, zog die Frau vor das Höchstgericht. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom März 2024 zog ihr allerdings einen Strich durch die Rechnung: Demnach ist die wiederholte Heirat und anschließende Scheidung vom selben Partner rechtswidrig, wenn die Ehe nie zerrüttet war und die Scheidungen deshalb nur dem Anspruch der Witwenpension diente.

Die Polizei in Graz sollte daraufhin ermitteln, ob dies bei der Frau der Fall sei. Die Ermittlungen bestätigten den Verdacht, dass die Frau unrechtmäßig versuchte, Pensionsansprüche geltend zu machen. Das Paar habe bewusst versucht, sich mit den teils steuerbegünstigten Zuwendungen finanzielle Vorteile zu verschaffen. Das private Umfeld der beiden soll von den zahlreichen Hochzeiten und Scheidungen nichts mitbekommen haben. Das Paar habe eine "Vorzeige-Ehe" geführt.

Die Pensionsversicherungsanstalt sitzt nun auf einem Schaden von schätzungsweise mehr als 326.000 Euro, berichten österreichische Medien. Der Mann und die Frau wurden wegen des strafrechtlichen Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs angezeigt. Gegenüber der Polizei zeign sie sich aber nicht geständig und verweigern den Berichten zufolge die Aussage.

cl

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