Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei 5512,50 Euro, die der Rentenversicherung bei 8050 Euro. "Für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen dürfen wir uns keine Denkverbote auferlegen", sagte Pantazis. "Wir müssen über alle relevanten Stellschrauben offen diskutieren. Dazu gehört eine Dynamisierung des Bundeszuschusses ebenso wie die kritische Überprüfung versicherungsfremder Leistungen."
Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, plädiert ebenfalls für eine Anhebung. "Neben umfassenden Strukturreformen ist es richtig, die Beitragsbemessungsgrenze zusammen mit der Versicherungspflichtgrenze stufenweise auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben", sagte er der "Bild"-Zeitung.
Beim Sozialverband SoVD traf der Vorschlag auf Zustimmung. "Der SoVD fordert schon seit vielen Jahren, die Versicherungspflichtgrenzen anzuheben und die Beitragsbemessungsgrenze zumindest auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen", sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier zu "Bild". "Darum begrüßen wir diesen Vorstoß."
Kritik kam hingegen vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). "Die Erhöhung der Bemessungsgrenzen in der Krankenversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung ist nichts anderes als eine Sondersteuer auf Arbeitsplätze", erklärte Verbandsdirektor Florian Reuther. Zusätzlich belastet würden Arbeitgeber und hochqualifizierte Arbeitnehmer. Zudem würde damit der Zugang zur privaten Krankenversicherung weiter eingeschränkt.