Mit einem sogenannten Trauerstaatsakt wird laut einer entsprechenden Regelung "Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens" gedacht, "die sich um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht haben". Diese Verdienste können auf politischem, kulturellem, wissenschaftlichem oder sozialem Gebiet liegen. Der Staatsakt sei "Ausdruck höchster Würdigung von Anlässen oder von Personen durch die obersten Repräsentanten des Gemeinwesens", heißt es vom Bundestag. Ein Trauerstaatsakt umfasst die von Musikstücken umrahmte Traueransprache, Gedenkreden und die Nationalhymne.
Bisher wurde diese Ehre vor allem ehemaligen Bundespräsidenten, Bundeskanzlern, Bundestagspräsidenten und mehreren Bundesministern zuteil, aber beispielsweise auch dem 1977 von der Roten Armee Fraktion (RAF) ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Den bisher letzten Trauerstaatsakt gab es im Januar 2024 für den verstorbenen CDU-Politiker Wolfgang Schäuble.