Susann E.

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Susann E. vor Gericht

Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin in Dresden: Angeklagte schweigt

Rund 14 Jahre nach dem Bekanntwerden der rassistischen Mordserie des NSU hat vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Zelle begonnen. Zum Prozessauftakt am Donnerstag schwieg die Angeklagte Susann E. zu den Vorwürfen. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll die 44-Jährige unter anderem der verurteilten NSU-Mittäterin Beate Zschäpe ihre Identität geliehen haben, als diese im Untergrund lebte.
Polizei und Demonstranten vor Oberlandesgericht Dresden

Oberlandesgericht Dresden: Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin begonnen

Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat am Donnerstag der Prozess gegen eine mutmaßliche NSU-Unterstützerin begonnen. Susann E. ist wegen Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung angeklagt. Sie soll unter anderem der verurteilten NSU-Mittäterin Beate Zschäpe ihre Identität geliehen haben. Zschäpe ist nach Gerichtsangaben für Anfang Dezember und Ende Januar als Zeugin in dem Prozess geladen.
Eingang des Oberlandesgerichts Dresden

Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. beginnt in Dresden

Vor dem Oberlandesgericht Dresden beginnt am Donnerstag (10.00 Uhr) der Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremistischen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Der Generalbundesanwalt legt Susann E. neben der Unterstützung des NSU auch Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung zur Last. Zunächst sind Verhandlungstermine bis Ende Juni 2026 angesetzt.
Saal in Oberlandesgericht Dresden

BGH: Mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. kommt vor Oberlandesgericht Dresden

Eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremistischen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) muss sich vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ließ nach Angaben vom Dienstag die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Susann E. insgesamt zu und eröffnete das Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht. Dieses hatte die Anklage zuvor nur teilweise zugelassen und den Fall an das Landgericht Zwickau verwiesen.