Bestimmte Regeln zur Weitergabe von persönlichen Daten durch den Verfassungsschutz an andere Behörden sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zwar dienten sie dem legitimen Zweck, die Sicherheit des Staats und der Bevölkerung zu schützen, erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Doch seien die Regelungen in ihrer aktuellen Form nicht verhältnismäßig und nicht klar genug. (Az. 1 BvR 2354/13)