Nach der Aufhebung des Haftbefehls gegen Holger G. sind zwei weitere mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) aus dem Gefängnis entlassen worden: Das hat am Dienstag die Bundesanwaltschaft angeordnet.
Wie die Anklagebehörde in Karlsruhe mitteilte, lassen die Ermittlungen gegen Carsten S. und Matthias D. eine Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr gerechtfertigt erscheinen.
Geständnis abgelegt
Carsten S. sei zwar weiter dringend verdächtig, den mutmaßlichen NSU-Mitgliedern Ende 1999 oder Anfang 2000 gemeinsam mit dem Beschuldigten Ralf W. die Tatwaffe zu Morden an neun Migranten beschafft und sich damit der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht zu haben. Der Beschuldigte habe sich aber umfassend zum Tatvorwurf geäußert und entscheidend zur Tataufklärung beigetragen.
Zudem habe sich Carsten S. glaubhaft von rechtsradikalem Gedankengut abgewandt. Aufgrund seiner "festen sozialen Bindungen" besteht deshalb keine Fluchtgefahr mehr.
Alle drei müssen mit Anklage rechnen
Bei Matthias D., der zwei Wohnungen für die NSU gemietet haben.soll, hätten sich die Verdachtsmomente als nicht stichhaltig genug erwiesen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte die Bundesanwaltschaft Holger G. auf freien Fuß gesetzt. Alle drei Unterstützer müssen jedoch mit einer Anklage rechnen. Wann sie eingereicht wird, will die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden.