Gerichtsbeschluss in Hessen: Autofahrerin darf keinen Niqab tragen
Nach dem Verwaltungsgericht Darmstadt hat auch der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt, dass beim Autofahren ohne Ausnahmegenehmigung kein Niqab getragen werden darf. Beim Autofahren gelte das Verhüllungsverbot, erklärte das Gericht am Dienstag. Ein Gesichtsschleier verdecke aber mit Ausnahme der Augenpartie das gesamte Gesicht und den Kopf der Trägerin.