In Österreich herrscht seit dem 1. Oktober ein religionsneutrales Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, kurz AGesVH. Das heißt: Keine Burkas, keine Verkleidung mehr auf Österreichs Straßen, Gesichter müssen klar erkennbar sein. Das Gesetz traf am Freitag ein Maskottchen in Wien, das für sein Hai-Kostüm büßen musste, berichtete die "Heute"-Zeitung am Wochenende.
Im Rahmen der Eröffnung eines neuen "McShark-Shops", einem Apple Premium Reseller, hatte sich die Werbeagentur "Warda Network" Naheliegendes einfallen lassen: einen Promoter als Hai verkleidet. Die Beamten allerdings sahen in dieser Verkleidung einen Verstoß gegen das neue Gesetz.
Die Polizei hatte im Vorfeld zwar angekündigt, sie wolle das neue Gesetz mit Fingerspitzengefühl umsetzen und erstmal nur ermahnen - in der Wiener Einkaufsstraße allerdings wurde der Hai aufgefordert, sich sofort zu demaskieren. Mit den Worten "Ich mache hier nur meinen Job", hatte sich der Promoter wohl zunächst geweigert. Also kassierte der junge Mann eine Anzeige, nachdem er sich seine Haimaske letztlich abgenommen hatte.
Geschäftsführer der Werbeagentur, Eugen Prosquill, hatte sich über die Konsequenzen der Kampagne keinerlei Gedanken gemacht: "Ich wusste nicht, dass das Gesetz so weit reicht, dass auch Maskottchen davon betroffen sind", sagte er der "Heute"-Zeitung.
Gesetz gilt nicht an Halloween
Lediglich Verhüllungen aus gesundheitlichen Gründen, bei Traditionsveranstaltungen, wie Fasching oder Advent oder aber wenn die Verhüllung beruflich notwendig sei, etwa bei Handwerkern, Medizinern und Clowns seien diese erlaubt. Auch Halloween-Verkleidungen seien vom Vermummungsesetz ausgeschlossen, gab das österreichische Innenministerium am Mittwoch bekannt, nachdem sich Verunsicherung unter den Verkleidungsfans breitmachte.
Immer mehr Länder wollen das Verhüllungsverbot einführen. Außer in Österreich sind Gesichtsschleier in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Bulgarien verboten. Auch Dänemark will die Burka und den Nikab verbieten. Der Nikab verdeckt das komplette Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes, bei der Burka sind selbst die Augen hinter einem transparenten Schleier verborgen. Sie werden von Kritikern als Symbole für die Unterdrückung von Frauen gesehen.
Laut dem neuen Gesetz müssen Personen in Österreich, die in der Öffentlichkeit ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllen oder verbergen, dass diese nicht mehr erkennbar sind, seit Oktober nun mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen.
