Eine Frau aus Rheinland-Pfalz darf beim Autofahren am Steuer keinen Gesichtsschleier tragen. Das Verwaltungsgericht Trier wies in einerm am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung die Erteilung einer Ausnahmegenehemigung vom Verhüllungsverbot ab. (Az.: 9 K 3557/24.TR).
Eine Frau will beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen. Sie beruft sich auf ihre Religion. Nennt Möglichkeiten zur Kontrolle ihrer Person. Ein Gericht überzeugt das nicht.
Unsere Autorin ist 14 Jahre alt und trägt als einzige in ihrer Familie, die in Deutschland lebt, ein Kopftuch. In diesem persönlichen Text erklärt sie, warum.
Mit dem Narrativ, die Nazi-Ukraine bedrohe das russische Volk, rechtfertigt der Kreml seinen Angriffskrieg. Dumm nur, wenn sich "Beweismaterial" für die vermeintlich nationalistische Gesinnung des Nachbarn als schlechte Inszenierung entpuppt. Ein Faktencheck.