Neben Assad werden sechs weitere hochrangigen Vertreter der damaligen syrischen Regierung per Haftbefehl gesucht. Die französische Justiz hatte bereits 2023 wegen eines Giftgasangriffs in Syrien im Jahr 2013 einen ersten Haftbefehl gegen Assad ausgestellt. Ein Berufungsgericht hatte diesen im Juli unter Verweis auf die Immunität des damaligen Staatschefs kassiert. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin erneut Haftbefehl. Sie betonte, dass Assad zu dem Zeitpunkt bereits die Kontrolle über sein Land verloren hatte.
Die französische Justiz hatte zudem in Januar wegen der Bombardierung von Wohngebieten im syrischen Deraa 2017 einen weiteren Haftbefehl gegen Assad beantragt.
Nach seinem Sturz im Dezember vergangenen Jahres war Assad nach Russland geflohen. Ein Prozess gegen ihn ist in Frankreich auch in Abwesenheit möglich. Der Internationale Strafgerichtshof ist für in Syrien begangene Verbrechen nicht zuständig, da Syrien keine Vertragsstaat ist.