Die Frau starb im Alter von 31 Jahren, die Mädchen waren fünf und sechs Jahre alt. Der Mann floh nach der Tat in seine Heimatstadt Heidelberg, wo er fünf Tage später festgenommen wurde. Zu Beginn des Prozesses am Landgericht Mitte März ließ er von seiner Verteidigung eine Erklärung verlesen, in der er die Tat einräumte. "Ich habe die Tat begangen und kann es selber nicht glauben", hieß es darin.
Er habe seine Töchter vor der Welt schützen wollen, die außer Rand und Band geraten sei, teilte der Angeklagte in der Erklärung mit. Seine Lebensgefährtin sei hier anderer Meinung gewesen und habe nicht gut genug auf die Töchter aufgepasst. Alle Freunde seien zu Feinden geworden, der Kindergarten habe jeden hineingelassen.
Eine Sachverständige sagte vor Gericht, sie gehe von einer schweren geistigen Erkrankung des Angeklagten aus. Schließlich beantragten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung, ihn freizusprechen und in der Psychiatrie unterbringen zu lassen. So entschied das Gericht nun.