Diese können gezahlt werden, um ungünstige Standortbedingungen abzufedern - etwa wenn das Gebiet wie in dem Fall in den Bergen liegt. Der Betriebssitz des Hofs ist in Baden-Württemberg, dort bewirtschaftet er 100 bis 111 Hektar. Etwa 27 der bewirtschafteten Hektar Land liegen in Bayern.
Das zuständige Landratsamt in Baden-Württemberg bewilligte eine Ausgleichszulage für die in Baden-Württemberg gelegenen Ländereien, aber nicht für die bayerischen. Die dagegen erhobene Klage des Betriebs hatte nun keinen Erfolg.
Gemäß EU-Recht habe der Betrieb zwar Anspruch auf Subventionen, erklärte das Gericht - dieser Anspruch richte sich für die 27 bayerischen Hektar aber gegen Bayern, nicht gegen Baden-Württemberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann noch die Zulassung der Berufung beantragen.