Zweieinhalb Jahre nach einer tödlichen Messerattacke auf ein Kind in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg muss das Landgericht Weiden neu über die Strafe für den jugendlichen Täter verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand Fehler in dem Urteil gegen den zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen, wie aus einer am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Die Revisionen der Generalstaatsanwaltschaft München und eines bei der Tat verletzten Pflegers hatten damit Erfolg. (Az. 6 StR 276/25)
Zwei Männer treffen sich nachts in einer Parkanlage. Plötzlich ist ein Messer im Spiel. Unvermittelt soll ein junger Mann zugestochen haben. War es versuchter Mord?
Gezielt sucht sich der Angreifer die Gedenkstätte als Tatort aus, die an die Ermordung der Juden erinnert. 13 Jahre soll er in Haft. Doch der Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Es ist Samstagabend, als plötzlich auf einen 29-Jährigen eingestochen wird. Die Ermittler sehen eine potenziell lebensgefährliche Tat – und handeln nach der Festnahme eines Verdächtigen entsprechend.