Die Anklage lautete ursprünglich auf Anstiftung zum Hass aufgrund der Herkunft oder Volkszugehörigkeit. Die Richter stuften den Tatbestand jedoch als schwere Beleidung ein, eine weniger schwerwiegende Straftat. Die Gruppe, die sich als "Die Einheimischen" bezeichnete, hatte der Sängerin in Anspielung auf einen ihrer Songs entgegengehalten: "Hier ist Paris und nicht der Markt von Bamako."
Sie reagierte damit auf erste Berichte, dass Aya Nakamura für einen Auftritt bei der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele im Sommer 2024 im Gespräch sei. Demnach hätte sie Chansons der französischen Sängerin Edith Piaf singen sollen.
Die Gruppe entrüstete sich zudem, dass "französische Eleganz durch Vulgarität" ersetzt werde und dass beliebte französische Chansons "afrikanisiert" würden. Sie wiederholte zudem die rechte Verschwörungserzählung, nach der "das einheimische Volk durch außereuropäische Einwanderung verdrängt" werde.
Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen von bis zu vier Monaten Haft gefordert und den Angeklagten "rassistische und diskriminierende" Sprüche vorgeworfen. Ein Sprecher der rechtsextremen Gruppe hatte die Aktion hingegen mit dem Blick auf die Meinungsfreiheit verteidigt. Drei Mitglieder der Gruppe wurden freigesprochen.
Tatsächlich hatte die Sängerin während der Eröffnungsfeier im Juli 2024 einen spektakulären Auftritt vor der Académie Française, begleitet von dem Orchester der Republikanischen Garde, der weitere rassistische Kommentare rechtspopulistischer Politiker auslöste. Die rechtspopulistische Fraktionschefin Marine Le Pen sprach damals von einer "Schande".
Nakamura zählt zu den am meisten gehörten französischen Sängerinnen. Sie ist für ihren provokanten Stil und ihren Sprachenmix bekannt. Die Sängerin wurde in Bamako geboren und wuchs in einer Pariser Vorstadt auf.