Urteil rechtskräftig Diese Beleidigung gegen Annalena Baerbock ist ab jetzt strafbar

Annalena Baerbock
Annalena Baerbock hatte Strafantrag gegen eine Frau gestellt, die sie beleidigt hatte – erfolgreich. Die Verurteilte verzichtet jetzt doch auf eine Berufung
© Kira Hofmann / Imago Images
Die Gewaltbereitschaft gegenüber deutschen Politikern nimmt zu. Das erlebt auch Annalena Baerbock. Ein Gericht urteilte zu ihren Gunsten – die Verurteilte nimmt ihre Strafe hin.

Eine Frau aus Hannover hatte die Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) online beleidigt. Ein Gericht hatte sie dafür verurteilt. Nun ist das Urteil auch rechtskräftig. Die Frau habe die Berufung zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Hannover am Mittwoch. 

Was war im Beleidigungsfall gegen Annalena Baerbock passiert?

Die verurteilte 28-jährige Frau hatte nach Angaben des Amtsgerichts im Oktober 2023 auf ihrem Instagram-Kanal ein kurzes Video gepostet, in dem Annalena Baerbock als "Terroristen Bärbock" (sic!) beleidigt wurde. Baerbock hatte daraufhin Strafantrag gegen die Frau gestellt. In seinem Urteil hatte das Amtsgericht Hannover eine Geldstrafe von 600 Euro in 40 Tagessätzen von je 15 Euro verhängt.

In Deutschland gibt es seit geraumer Zeit eine Debatte über eine Verrohung der politischen Klimas und zunehmende Angriffe auf Politiker und Amtsträger. Im Rahmen der Strafverfolgung von Beleidigungsdelikten sind Politikerinnen und Politiker zusätzlich durch einen eigenen Paragrafen geschützt, sofern sich die Attacken öffentlich ereignen und auf ihre politische Tätigkeit beziehen.

ari