Kirchliche Einrichtungen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihren Angestellten wegen Kirchenaustritts nicht automatisch kündigen. Wenn nicht von allen Mitarbeitenden mit der gleichen Aufgabe eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werde, könne dies einer Kündigung entgegenstehen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts.
EuGH: Kirchenaustritt allein reicht nicht für Kündigung
Im Fall einer Caritas-Mitarbeiterin hat das höchste europäische Gericht entschieden. (Archivbild) Foto
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