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Gast

Anforderung Arbeitszeugnis

Erfolglos habe ich bei meinem letzten Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
nach § 109 GewO beantragt.
Noch einmal möchte ich in wohlwollender Absicht,aber jetzt auch mit der möglichen
Einleitung von gesetzlichen Maßnahmen meinen Arbeitgeber zur Erstellung bewegen.
Ich befinde mich gerade in der Bewerbungsphase,wo ein lückenloser Lebenslauf wichtig ist.Welche Stellen kann ich meinem Arbeitgeber angeben,die die Estellung
eines Arbeitszeugnis Nachdruck verleihen.
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status-quo-fan
Ist geregelt in § 630 BGB i. V. m. § 109 GewO.
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