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- Artikel gekauft und bezahlt. Jetzt tritt der Verkäufer vom Verkauf zurück
Artikel gekauft und bezahlt. Jetzt tritt der Verkäufer vom Verkauf zurück
Hallo zusammen,
Wir haben uns spontan Konzertkarten gekauft und der Verkäufer hat das Geld auch schon überwiesen bekommen. Ist aber jetzt spontan zurück getreten und will uns das Geld überweisen. Haben wir ein Recht auf die Karten?
Theoretisch schon oder weil ja ein Kaufvertrag dennoch abgeschlossen worden ist.
Bedanke mich schon mal vorab!
Wir haben uns spontan Konzertkarten gekauft und der Verkäufer hat das Geld auch schon überwiesen bekommen. Ist aber jetzt spontan zurück getreten und will uns das Geld überweisen. Haben wir ein Recht auf die Karten?
Theoretisch schon oder weil ja ein Kaufvertrag dennoch abgeschlossen worden ist.
Bedanke mich schon mal vorab!
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Antworten (2)
Wenn das Karten für Ed Sheeran sind oder ähnlich personalisierte.... würde ich die Kohle nehmen.
Hört sich aber so an, als ob er nen besseres Angebot bekommen hat und nun lieber da abzocken will.
Das ist mit ein Grund, warum man solche Weiterverkäufe grundsätzlich verbieten sollte!
Erst wird der Markt leer gekauft und dann die Kunden abgezockt.
Hört sich aber so an, als ob er nen besseres Angebot bekommen hat und nun lieber da abzocken will.
Das ist mit ein Grund, warum man solche Weiterverkäufe grundsätzlich verbieten sollte!
Erst wird der Markt leer gekauft und dann die Kunden abgezockt.
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Pacta sunt servanda.
Habt Ihr eine schriftliche Vereinbarung über den Kauf (oder etwas vergleichbar gerichtsfestes), dann seid Ihr m.E. Eigentümer der Karten.
Ein "Rücktrittsrecht" hat lediglich ein "Verbraucher" gegenüber einem "Unternehmer", und das auch nur bei Fernabsatzgeschäften (wobei zumindest Letzteres zuzutreffen scheint).
Wenn Ihr Spaß an Rechtstreitereien habt, dann besorgt Euch die Karten woanders und fordert den Mehrpreis bei dem Verkäufer als Schadensersatz zurück.
Wenn nicht, dann droht ihm wenigstens damit ...
Habt Ihr eine schriftliche Vereinbarung über den Kauf (oder etwas vergleichbar gerichtsfestes), dann seid Ihr m.E. Eigentümer der Karten.
Ein "Rücktrittsrecht" hat lediglich ein "Verbraucher" gegenüber einem "Unternehmer", und das auch nur bei Fernabsatzgeschäften (wobei zumindest Letzteres zuzutreffen scheint).
Wenn Ihr Spaß an Rechtstreitereien habt, dann besorgt Euch die Karten woanders und fordert den Mehrpreis bei dem Verkäufer als Schadensersatz zurück.
Wenn nicht, dann droht ihm wenigstens damit ...
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