Gast
Darf der nachbar, zu Zwecken Gründstückausgleich eine Mauer in höhe 3 m. auf die Grenze bauen?
Antworten (5)
Nein. Wie hoch genau, regelt die örtliche Bauvorschrift. Meines Wissens ist es allgemein max. 1.8 Meter, gemessen von dem Grundstück, auf dem das Bauwerk errichtet wird.
Er kann es nicht ohne Zustimmung der Baubehörde tun. Es kann aber sein, dass es ihm genehmigt wird. Es kommt auch darauf an, ob du davon sehr beeinträchtigt sein wirst. Das bedeutet, es kommt darauf an wo diese Mauer an dein Grundstück grenzt. Und auch auf die Beschaffenheit des Gundstückes insgesamt. Es gibt Fälle, da ist so eine Mauer sogar notwendig um ein Abrutschen den Grundstückes zu verhindern, oder um das höhergelegene Grundstück überhaupt sinnvoll nutzen zu können. Also geh zu deinem Bauamt und bespreche das mit denen. Die geben dir einen Termin. Solche Fälle werden immer einzeln entschieden.