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Guten Tag! Bin ich nach §33 Abs.1 Satz 4 SGB 2 verpflichtet
Bin ich nach §33 Abs.1 Satz 4 SGB 2 verpflichtet dem Jobcenter Auskunft über mein Einkommen zu erteilen? Aus einer früheren Beziehung habe ich eine 15 jährigeTochter welche bei ihrer Mutterund einem weiteren Kind lebt. Durch meine Unterhaltszahlung in Höhe von 398 Euro pro Monat bekommt meine Tochter keine Leistungen vom Jobcenter, es werden lediglich 48 Euro vom Kindergeld herangezogen. Bin ich wirklich dem Jobcenter Auskunftspflichtig bei diesen Bedingungen?
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