hajo124
Ich bin 1952 geboren und in Altersteilzeit, bekomme ich die Rente mit 63 trotzdem bei 45 Jahren Beitragszahlung
Antworten (5)
Die Frage kommt jede Woche mehrfach. Geh mal auf Fragen suchen. Denkt ihr eigentlich nur an Rente ? In dem Alter kann man doch noch Pläne machen
Hallo Hajo, so weit ich weiß ist das Gesetz "45 Jahre = mit 63 in Rente" überhaupt noh relevant. Das ist Vorgesehen!!! Mit Deinem Jahrgang 1952 mußt Du nach heutigen Standard arbeiten bis zum 67. Lebensjahr PLUS 6 Monate!!! Erst dann bekommst Du die volle Rente. Solltest Du mit 63 in Rente gehen, zieht man pro Monat o,3% ab!! Das würden in Deinem Falle knapp 10% ausmachen. Prüfe deshalb auf jeden Fall noch einmal Deinen Altersteilzeitvertrag, am besten bei der BfA!!
Guten Morgen lieber Amos. Ja ist klar, ich hatte mich undeutlich ausgedrückt. Ich meinte berufliche Pläne, Weiterbildung, neue Aufgaben.