Ich bin in gewerbliche Räume eingezogen. In einem Zimmer steht ein großer Schreibtisch, so dass ich das Zimmer nicht nutzen kann. Inwieweit kann ich eine Mietminderung zahlen? Und in welchem Anteil? Gabi .B.
Ich bin in gewerbliche Räume eingezogen. In einem Zimmer steht ein großer Schreibtisch, so dass ich das Zimmer nicht nutzen kann. Inwieweit kann ich eine Mietminderung zahlen? Und in welchem Anteil? Gabi .B.
Antworten (2)
Na ich würde mal sagen dass du die Mietminderung verdoppelt bezahlen kannst. Pro Schreibtischmeter! Oder du suchst einen Schraubenzieher und zerlegst das Monster.
Ausserdem hast du Glück gehabt, dass du in den gewerblichen Räumen kein Bett gefunden hast!
Ausserdem hast du Glück gehabt, dass du in den gewerblichen Räumen kein Bett gefunden hast!
Möbliert? Ist doch bestimmt teurer.
Mietminderung? Wegen eines Ärgernisses, dass mit dem Vermieter geklärt werden kann oder das man selber beseitigen kann? Du musst dein Budget ja sehr knapp geplant haben, wenn du auf solche Überlegungen kommst. Du musst dann aber bedenken, dass Geschäftsräume nicht dem Kündigungsschutz unterliegen, wie Wohnraum. Da kann man sich bei einer Mietminderung ganz schnell auf die Suche nach neuen Räumen machen.
Mietminderung? Wegen eines Ärgernisses, dass mit dem Vermieter geklärt werden kann oder das man selber beseitigen kann? Du musst dein Budget ja sehr knapp geplant haben, wenn du auf solche Überlegungen kommst. Du musst dann aber bedenken, dass Geschäftsräume nicht dem Kündigungsschutz unterliegen, wie Wohnraum. Da kann man sich bei einer Mietminderung ganz schnell auf die Suche nach neuen Räumen machen.