Gast
ich habe keine Heizungsableser an den Heizungen. Ist das zulässig??
ich habe keine Ableser an den Heizkörpern. Ist das zulässig, oder kann ich gegen meine Nebenkostenabrechnung angehen??
Antworten (4)
Wenn an den Heizkörpern keine Zähler sind, dann wird im Mietvertrag stehen, wie die Nebenkosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden. Das kann nach qm gehen oder nach Anzahl der Personen. Guck doch da mal nach, du hast den Vertrag ja auch unterschrieben und dich damit einverstanden erklärt. Wenn die Nebenkostenabrechnung aber von der Vereinbarung abweicht, kannst du dich dagegen wehren.
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, ist das nicht zulässig. Entsprechend der "Verordnung über Heizkostenabrechnung" hat der Eigentümer nach §4 der Verordnung "Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen".
Den kompletten Gesetzestext gibts hier.
Den kompletten Gesetzestext gibts hier.
Ich denke, das ist zulässig. Mein Heizungsableser kommt auch immer nur kurz vorbei, um den Zähler abzulesen. Ich fände es auch etwas lästig, wenn er dableiben und sich an die Heizung schmiegen würde. Denn irgendwann bekommt er ja auch Hunger und hat sich ja nichts zum Essen mitgebracht.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Sollte für die Wohnung (und das ist in 97% der Fälle so) kein eigener Kessel oder keine eigene Therme vorhanden sein, dann dann gilt die Heizkostenabrechnungsverordnung. Für vermietete Doppelhaushälften und Reihenhäuser mit eigener Zentralheizung gilt dieses natürlich nicht.