Kimba01
Ist es Rechtens meine Kalt Miete von 520,00 Euro auf 60,32 Euro zu erhöhen?
Ich zahle seit Jahren eine Kaltmiete von 520,00 Euro. Darf mein Vermieter die Miete um 60,32 Euro erhöhen? Die Begründung von ihm war: Das ich ja seit Jahren keine bekommen hätte. Ich weis ja das erhöht werden darf aber gleich 60,32 Euro? Ist das gerechtfertigt?
Antworten (11)
Um hierzu qualifiziert Auskunft geben zu können müsste man zunächst die ortsübliche Vergleichsmiete kennen...
Eine weitere Begrenzung für Mieterhöhungen stellt dann noch die "Kappungsgrenze" dar. Gemäß § 558 Abs.3 BGB dürfen die Mieterhöhungen innerhalb von 3 Jahren 20 % der vor der Mieterhöhung bestehenden Miete nicht überschreiten....
Eine weitere Begrenzung für Mieterhöhungen stellt dann noch die "Kappungsgrenze" dar. Gemäß § 558 Abs.3 BGB dürfen die Mieterhöhungen innerhalb von 3 Jahren 20 % der vor der Mieterhöhung bestehenden Miete nicht überschreiten....
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Da du seit Jahren die Miete in Höhe von 520,00 Euro zahlst, wäre also die Erhöhung um 104,00 Euro (20%) ebenfalls statthaft.
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Freu dich.
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Freu dich.
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@Amos und Skorti - ihr scheint mehr zu wissen als ich und die Wohnung was Lage, Ausstattung und Größe betrifft persönlich mindestens genauso gut zu kennen wie die ortsüblichen Vergleichsmieten...
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Seit Jahren. Was heißt das? Nach meiner Meinung mindestens 5 bis 10 Jahre. Da sind 12% Mieterhöhung durchaus gerechtfertigt. Und vom Mietrecht auch erlaubt.
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@Alex, die Antwort geht von den gegebenen Fakten aus.
Wenn die Miete schjon seit Jahren Betrag X hatte, dann darf sie bis 20% angehoben werden.
Nicht gegebebe Fakten: Keine Berücksichtigung in der Antwort.
Wenn die Miete schjon seit Jahren Betrag X hatte, dann darf sie bis 20% angehoben werden.
Nicht gegebebe Fakten: Keine Berücksichtigung in der Antwort.
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Ein paar "Fakten" hast aber vergessen - zumindest den §558 (1) BGB und die Tatsache, dass du die Berechtigung der Mieterhöhung ohne Kenntnis der vorgenannten "Fakten" eben nicht beurteilen kannst.
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Doch, genau das kann ich.
Solange in der Frage zu Vergleichsmieten keine Aussage getroffen werden, kann und brauche ich diesen Paragraphen für meine Antwort auch nicht berücksichtigen.
Aber Du gehst davon aus, dass der Paragraph Gültigkeit hats?
Woher weißt Du, dass die Wohnung für die Miete gezahlt wird in Deutschland liegt?
Vielleicht handelt es sich um eine Wohnung in Sanien, da sind vielleicht sogar mehr als 20% drin .... ohen Vergleich ...
Solange in der Frage zu Vergleichsmieten keine Aussage getroffen werden, kann und brauche ich diesen Paragraphen für meine Antwort auch nicht berücksichtigen.
Aber Du gehst davon aus, dass der Paragraph Gültigkeit hats?
Woher weißt Du, dass die Wohnung für die Miete gezahlt wird in Deutschland liegt?
Vielleicht handelt es sich um eine Wohnung in Sanien, da sind vielleicht sogar mehr als 20% drin .... ohen Vergleich ...
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Weiß ich nicht.
Ich weiß noch nicht mal wo Sanien liegt.
Aber ich weiß, dass eine Antwort auf eine solche Frage (wenn Sie dem Fragesteller weiterhelfen soll) die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang berücksichtigen sollte.
Du anscheinend nicht.
Ich weiß noch nicht mal wo Sanien liegt.
Aber ich weiß, dass eine Antwort auf eine solche Frage (wenn Sie dem Fragesteller weiterhelfen soll) die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang berücksichtigen sollte.
Du anscheinend nicht.
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Da es "nur" 12 % sind ist es zulässig, aber vielleicht gibt es in deiner Wohung, dem Keller oder in der Umgebung Mängel, welche in Wohnqualität (nachhaltig) verschlechtern. Ist dies der Fall kannst du hoffen das du die miete mindern kannst. Infos dazu, welche Dinge zu einer Mietminderung führen und wie hoch die Mietminderung ausfällt findest du auf verschiedensten Seiten im Internet z.B. mietminderung.net
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Da es "nur" 12 % sind ist es zulässig, aber vielleicht gibt es in deiner Wohnung, dem Keller oder in der Umgebung Mängel, welche in Wohnqualität (nachhaltig) verschlechtern. Ist dies der Fall kannst du hoffen das du die miete mindern kannst. Infos dazu, welche Dinge zu einer Mietminderung führen und wie hoch die Mietminderung ausfällt findest du auf verschiedensten Seiten im Internet z.B. http://www.mietminderung.net/
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