Gast
kann das lebenslange Wohnrecht durch einenMietvertrag verlorengehen?
Antworten (3)
Immer diese halbgaren Fragestellunge, hier sind doch keine Hellseher.
Wie ist das lebenslange Wohnrecht gesichert? Im Grundbuch?
Wir ein Mietvertrag neu abgeschlossen?
Zwischen welchen Parteien?
Wie ist das lebenslange Wohnrecht gesichert? Im Grundbuch?
Wir ein Mietvertrag neu abgeschlossen?
Zwischen welchen Parteien?
Böse Antworten bisher, hilfreich schon gar nicht. Ich habe mal für dich gegugelt, weil du das offenbar nicht kannst. Z. B. gefunden:
"Miete hat einen Mietvertrag zur Grundlage Wenn Sie zur Miete wohnen, haben Sie mit dem Eigentümer und Vermieter der Immobilie einen Mietvertrag geschlossen. Dieser Mietvertrag begründet ein Wohnrecht zu Ihren Gunsten.
Der Vermieter kann den Mietvertrag und damit dieses Wohnrecht unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen jederzeit kündigen. Sie haben dann kein Wohnrecht mehr und müssen ausziehen."
Also ein lebenslanges Wohnrecht gibt es bei einem Mietvertrag nicht.
"Miete hat einen Mietvertrag zur Grundlage Wenn Sie zur Miete wohnen, haben Sie mit dem Eigentümer und Vermieter der Immobilie einen Mietvertrag geschlossen. Dieser Mietvertrag begründet ein Wohnrecht zu Ihren Gunsten.
Der Vermieter kann den Mietvertrag und damit dieses Wohnrecht unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen jederzeit kündigen. Sie haben dann kein Wohnrecht mehr und müssen ausziehen."
Also ein lebenslanges Wohnrecht gibt es bei einem Mietvertrag nicht.