Kellerräumung nach Auszug der Wohnung
Muss ich dulden das eine Mieterin ihren Kellerraum nicht ausräumt?
Nur wegen Schikane lässt sie eine Transportkiste mit Wein und ein Klapprad im Keller der nie abgeschlossen war. Ich möchte den Kellerraum sanieren, um für den Nachmieter einen Wäschetrockenraum her zu richten.
Kann ich diese Sachen in die Wohnung bringen, die auch nicht ganz geräumt ist?
Nur wegen Schikane lässt sie eine Transportkiste mit Wein und ein Klapprad im Keller der nie abgeschlossen war. Ich möchte den Kellerraum sanieren, um für den Nachmieter einen Wäschetrockenraum her zu richten.
Kann ich diese Sachen in die Wohnung bringen, die auch nicht ganz geräumt ist?
Antworten (2)
Wie ich die Frage verstehe, ist das Mietverhältnis beendet und die Wohnung (teilweise) geräumt. Der Keller wurde mit vermietet und gehört zum Mietgegenstand. Wenn in beidem noch Eigentum der Mieterin vorhanden ist, wurde der Mietgegenstand nicht ordnungsgemäß übergeben. Daher ist die Mieterin mit Fristsetzung aufzufordern, beides zu räumen.
Falls dies nicht fruchtet, eine Spedition beauftragen und die Sachen kostenpflichtig einlagern lassen. Hierüber die Mieterin vorher nochmals informieren, damit sie die Möglichkeit hat ggfs. doch zu reagieren. Die Kosten der Spedition dann mit der Kaution verrechnen.
Falls dies nicht fruchtet, eine Spedition beauftragen und die Sachen kostenpflichtig einlagern lassen. Hierüber die Mieterin vorher nochmals informieren, damit sie die Möglichkeit hat ggfs. doch zu reagieren. Die Kosten der Spedition dann mit der Kaution verrechnen.