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Gast

Lohnpfändung, Pfändungsfreigrenze, Anzahl Unterhaltsberechtigter

Hat das Verdienen von eigenem Einkommen der Ehefrau Auswirkungen auf die Zahl der Unterhaltsberechtigten des Ehemannes? Verringert sich ab einer gewissen Höhe von eigenem Einkommen die Zahl der Unterhaltsberechtigten, so dass ein höherer Betrag beim Ehemann gepfändet wird? Ab welcher Höhe von eigenem Einkommen fällt die Ehefrau aus der Unterhaltspflicht ihres Ehemannes heraus, der bis zur Pfändungsfreigrenze in laufender Lohnpfändung gepfändet wird?
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Antworten (1)
elfigy
So umfassende Fragen, ohne genaue Angaben, kann hier niemand beantworten. Ich empfehle zu einem Anwalt für Familienrecht zu gehen. Evtl. mit Beratungsschein.
Ein höherer Betrag als bis zur Pfändungsfreigrenze kann in keinem Fall gepfändet werden, das erklärt sich selbst mit dem Begriff Pfändungsfreigrenze.
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