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Gast

Mein Sohn verdient in der Lehre 1lehrjahr 479 € brutto ...er ist 17Jahre

Mein Sohn verdient in der Lehre 1lehrjahr 479 € brutto ...er ist 17Jahre um wieviel kann ich den Unterhalt kürzen

Danke sehr für eure Antworten
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Antworten (6)
elfigy
90 € werden ihm quasi als Taschengeld zugebilligt. Der Rest vom Netto wird hälftig dem der Zahlunterhalt leistet und dem der Naturalunterhalt leistet zugerechnet. Ob der Elternteil, der Naturalunterhalt leistet, von dem Unterhaltsberechtigten einen Beitrag einfordert, ist seine Privatsache. So richtig nett ist ja ihre Frage nicht formuliert. Das macht auf mich den Eindruck als interessieren sie sich hauptsächlich dafür, dass sie weniger zahlen müssen und ob ihr Sohn genügend Mittel für seine Bedürfnisse hat, oder ob er für seine Arbeit auch seinen Lohn sieht, ist ihnen egal. Übrigens habe ich das für sie per Google herausgefunden, das hätten sie selbst auch machen können. Suchwort war "Unterhalt Ausbildungsvergütung"
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schroedi8998
Ich habe im 1. Lehrjahr 312 DM bekommen !!!
Dafür habe ich eine grundsolide Ausbildung erhalten, die mir in meinem Lebensweg geholfen hat.

Du solltest Dein Anspruchsdenken einmal gründlich überdenken. Kein Wunder bei so einer Denkweise, dass in Deutschland keiner mehr Ausbilden will !!!
In einem gut geführten Ausbildungsbetrieb sind Auszubildende ein Zubrot.
Bevor Du rumjammerst solltest Du überlegen wo das Geld das Du oder Dein Sohn bekommen herkommt.
Dieses Geld muss ein Arbeitnehmer erst mal reinbringen + Sozialleistungen in gleicher Höhe des Lohns + Miete und Erhalt der Arbeitsstätte und des Fuhrparks + Gehalt für Führungskräfte die den Laden am Laufen halten.
Wer keine Qualifikation hat, noch nicht die entsprechende Leistung bringt kann auch kein Geld verdienen.
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vonjwd
Richtig elfigy, richtig schrödi, und dazu kommen dann noch satte Gebühren für die Anmeldung bei der IHK oder der HK, Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühren usw. und einen ziemlichen verwaltungsmäßigen Aufwand.
Aber es rentiert sich. Wenn ich sehe was hier im Ausland so an handwerklichen Leistungen (vor allem Klempner und Elektriker) abgeliefert wird, da kann man nur noch verzweifelt die Hände ringen. Da merkt man erst, wie gut in DEU ausgebildet wird.
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schroedi8998
Jetzt habe ich Deine Frage erst richtig gelesen. Wahrscheinlich bekomme ich wieder 100 Punkte Abzug für Thema verfehlt.
Unterhaltsforderungen werden soviel ich weiß über die Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Du bist hier auf dem Board total falsch !!!
Geh zu einem Anwalt der kann das genau ausrechnen.
Das Gericht legt die neuen Unterhaltskosten fest.
Du kannst und darfst überhaupt keinen Unterhalt kürzen !!!
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vonjwd
schroedi rede keinen Unsinn. Selbstverständlich kann er den Unterhalt kürzen. Schau mal nach was elfigy dazu geschrieben hat. Ist goldrichtig.
Weiß ich aus eigener Erfahrung. Habe mich dann aber doch gegen Kürzung entschieden, denn wer arbeitet soll auch was davon haben.
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Meyerhuber
vonjwd, bei uns ist auch jeder, der einen Schraubenzieher hat ein Elektiker. Hat er dann noch eine Zange, ist er Klempner. Kann sich eine Frau morgens anziehen, ist sie ausgebildete Fleischereifachverkäuferin, etc., etc. Das dt. Ausbildungssystem ist einzigartig in der Welt, was jetzt aber nichts mit der geplanten Unterhaltskürzung zu tun hat.
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