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Mietrückstand im Todesfall
Eine alleinstehende Person hat drei Monate die Miete nicht bezahlt. Plötzlich tritt der Todesfall ein. Wer kommt für die Rückstände auf, bzw. erlischt das nicht beim Todesfall?
Antworten (2)
Wenn die nächsten Verwandten das Erbe ausschlagen, weil es überschuldet ist, dann wendet sich das Nachlassgericht auch an die Kinder der Erben, die das dann im Namen der Kinder ausschlagen. Dazu ist dann das Einverständnis des Vormundschaftsgerichtes erforderlich. Diese wird aber erteilt, wenn das Erbe überschuldet ist. Zum Schluß ist dann niemand zuständig, dann kann sich der Vermieter auf dem Nachlassgericht eine Bestätigung abholen, daß er den Nachlaß verwerten darf. Auf den Mietschulden bleibt er sitzen. Die Räumung und Renuvierung muß er auch bezahlen. Die Beerdigungskosten muß der Verwandte bezahlen, der unterhaltspflichtig gewesen wäre oder war. Sind keine Abkömlinge in direkter Linie da, zahlt das Sozialamt die Bestattung.