Gast
Muss ich Mitarbeiter von Stadtwerken immer ins Haus oder auf das Grundstück lassen?
In unserer Verb.Gemeinde soll geprüft werden, wer mittels Brunnen o. ä. eine Brauchwasserversorgung nutzt. Haben wir nicht. Muss ich die Herrschaften trotzdem ins Haus oder auf mein Grundstück lassen? Man hat doch selbst bei der GEZ ein Verweigerungsrecht.
Antworten (2)
Zumindest zum Zähler musst du sie lassen. Aber nur den Ableser. Ich würde, wenn ich wüsste, dass man mich überprüfen wollte, nicht einmal das zulassen (ohne dass ich jetzt so eine Anlage in D hätte). Ich würde dem Ableser den Zählerstand aufschreiben oder abfotografieren, mit Zeitstempel, damit keine Klagen kommen.
Sie müssen sie nicht aufs Grundstück, oder ins Haus lassen, es sei denn, sie kommen angemeldet, um den Zähler abzulesen, oder es ist Gefahr in Verzug. Wenn Sie aber keinen Brunnen zur Brauchwasserversorgung haben, können Sie sich viel Stress ersparen, indem Sie die Leute, in Ihrer Begleitung, eine Ortsbesichtigung machen lassen.