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bh_roth

Straßenverkehrszulassungsordnung

Ich habe in Frankreich ein Kfz mit französischer Zulassung und einen Anhänger. Dieser Anhänger ist ein ungebremster Anhänger mit 750 kg zul. Gesamtgewicht. In Frankreich ist es möglich, an einem Kfz einen Anhänger zulassungsfrei zu führen, wenn er nur als 500 kg-Hänger (es dürfen bei meinem Beispiel 500 kg Gesamtgewicht nicht überschritten werden) betrieben wird. Der Anhänger führt dann das gleiche Kennzeichen wie der Pkw.
Dürfte ich mit einem solchen Gespann nach Deutschland fahren?
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Antworten (9)
bh_roth
@Amos:
1. Anfrage steht noch aus.
2. Könnte sein, dass die Notwendigkeit sich jetzt ergibt.
3. Weil ich dort Haus und einen Wohnsitz habe. Ich habe dort immerhin mehrere Jahre gearbeitet.
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hphersel
ich frage mal andersherum: Welcher Wohnsitz ist deinen Nicht-Kfz-Papieren (Perso) eingetragen? Wenn dort ein deutscher Wohnsitz steht, hast Du Probleme, wenn Du in D einen Pkw mit französischer Zulassugn fährst, unabhängig vom Hänger. Da können dann ganz schnell Finanzverwalung Zoll bei Dir in allen Türen stehen. Wenn Du als Deutscher mit französischem Hauptwohnsitz ein dort zugelassenes Auto fährst, müsstest Du für den Urlaub auch mit einer dort zugelassenen Kombi aus Pkw und Hänger nach D fahren dürfen. Aber das kann Dir genau wirklich nur ein hiesieges Straßenverkehrsamt sagen...
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bh_roth
@hphersel: Ich zitiere: "Wenn dort ein deutscher Wohnsitz steht, hast Du Probleme, wenn Du in D einen Pkw mit französischer Zulassugn fährst, unabhängig vom Hänger" Zitat Ende.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich kann doch mit deutschem Hauptwohnsitz in Frankreich, beispielsweise an einem französischen Flughafen, ein Fahrzeug mieten, welches dann natürlich eine französische Zulassung hat, und damit quer durch - zumindest westliche - Europa fahren, ohne dass ich Schwierigkeiten zu erwarten hätte.

Aber ich sehe schon, ich komme nicht daran vorbei, die Auskunft einer deutschen Behörde dazu einzuholen - schriftlich - und dieses Schriftstück dann auch bei mir zu haben.
Danke jedenfalls an alle Responder!
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hphersel
Ok. ich hätte es deutlicher formulieren sollen: ...mit einem in Frankreich auf DICH zugelassenem Pkw...denn dann denken die Behörden direkt an so unangenehme Dinge wie Steuerhinterziehung, nach dem Motto: Wenn der hier lebt, wieso hat der dann seinen Pkw in Frankreich gemeldet - dann zahlt er ja dort die Steuern und nicht hier - und was hat er dann noch dort in Frankreich, wofür er hier keine Steuern gezahlt hat? Lass uns mal gucken, ob er keine hier fälligen Steuern hinterzogen hat.
Mit einem Pkw, der nicht auf Dich zugelassen ist, kommt diese Gedankenkette natürlich nicht auf...
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GuteFrage
alles Quatsch. Mit einem französischen Auto samt Hänger darfst du überall hinfahren (eben nur nicht mit dem Hänger hinter einem deutshen Auto in D.
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Gerdd
@hphersel: Vorsicht: Wer in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum fahren, ohne damit eine Zoll- und Steuerpflicht (Einfuhrumsatzsteuer) zu begründen. In dem Moment, wo er ein solches Fahrzeug einem in Deutschland Steuerpflichtigen zur Nutzung überläßt, schuldet er die entsprechenden Abgaben. So war das zumindest , als ich noch in Deutschland wohnte. Genaueres müßte das Zollamt wissen. Das hat mit der Staatsbürgerschaft übrigens nichts zu tun. Wenn ich im Ausland wohne und mir in der Schweiz ein Auto miete, dann kann ich das ohne negative Folgen auch in Deutschland fahren.

In Deutschland Ansässige müßten damit ein Problem bekommen. Wie die Autovermietungen darum herumkommen, weiß ich leider nicht. Womöglich gibt es da eine Dunkelziffer von nahezu 100%, weil nirgends systematisch danach kontrolliert wird. Sooo oft kommt das schließlich auch nicht vor.
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Gerdd
Was jetzt die Sache mit dem Anhänger angeht, so dürfte es mit ziemlicher Sicherheit eine Regelung geben (wie damals mit den gelben Scheinwerfern), nach der das in Frankreich legale Gespann für die Zeit eines Besuchs auch in Deutschland durchgeht. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß man als in Deutschland Ansässiger so etwas dort betreiben darf. Genaues weiß dazu vermutlich die Straßenverkehrs-Zulassungsbehörde. Ich gehe jedenfalls ganz sicher davon aus, daß von den auf Deutschlands Straßen aktiven Verkehrspolizisten "ein mit 100,000% verträglicher Anteil" bei dieser Frage spontan überfragt wäre. Ausnahme: All die Verkehrspolizisten, die an der Stern-Wissenscommunity teilnehmen und sich nun offiziell schlau machen.
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Gerdd
@Gute Frage: Das muß auch keine Probleme bringen - es bleibt bei der Frage, ob der Nutzer in Deutschland steuerpflichtig ist. Konstruieren wir mal einen Fall: Ein Franzose fährt mit seinem französichen Gespann nach Deutschland - wie vom OP gefragt - und das Auto geht in die Brüche. Dann dürfte es keine Probleme geben, wenn er sich ein in Deutschland zugelassenes Auto mietet oder ausborgt und den französichen Anhänger damit durch die Lande kutschiert.

Viel schlimmer ist in dem Fall, was mit dem kaputten Auto passieren muß: Wenn das nicht wieder aus Deutschland exportiert wird, wird es nämlich doch noch zoll- und einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Da darf man sich dann mit der Versicherung darum streiten, ob sie diese Kosten übernehmen.
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hphersel
@Gerdd: kannst Du mir jetzt bitte noch erklären, was Du mit "Vorsicht" meinst? Du redest von Steuerpflicht in Deutschland, und die wird vermutet, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass der Fahrer ein in Frankreich auf ihn selber zugelassenes Kfz bewegt, in seinem Perso aber ein Hauptwohnsitz in Deutschland eingetragen ist. Dann beginnt die Maschinerie (Finanzamt, Zoll etc) zu arbeiten. Und nicht anderes habe ich gesagt.
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